- Transferpreis
- 1. Begriff: Preis, der der Bewertung von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zwischen Konzerngesellschaften dient. Ihrem Wesen nach sind T. Verrechnungspreise, da Konzerngesellschaften im Verhältnis zueinander keine selbstständigen Marktparteien sind; sie werden i.d.R. jedoch in Höhe der Marktpreise angesetzt, entsprechend wichtigen unternehmensinternen Zielen im Hinblick auf die als ⇡ Profit Center agierenden Konzerngesellschaften (Ressourcenlenkung, Erfolgsermittlung) sowie unternehmensexternen, bes. fiskalischen Interessen.- 2. Steuerliche Reglementierung: Gemäß § 1 AStG sind Entgelte für grenzüberschreitende Leistungen zwischen verbundenen Gesellschaften so zu bemessen wie zwischen unabhängigen Marktparteien (Fremdvergleichsgrundsatz).- Zur Überprüfung der Angemessenheit von T. angewandte Verfahren seitens der Finanzverwaltung: a) Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price Method): (1) Äußerer Preisvergleich (allgemeine Marktpreise). (2) Innerer Preisvergleich (betriebsindividuelle Preisstellung gegenüber Dritten).- b) Wiederverkaufspreismethode (Resale Price Method): Vom Wiederverkaufspreis an einen unabhängigen Dritten wird auf den Preis vorhergehender konzerninterner Lieferungen zurückgerechnet.- c) Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus Method): Kosten der liefernden Einheit werden betriebs- oder branchenübliche Gewinnzuschläge hinzugerechnet. Entspricht der T. nicht dem so ermittelten Preis, berichtigt die Finanzverwaltung die Einkünfte des Steuerpflichtigen.- 3. Bedeutung: Trotz steuerlicher Reglementierung verbleibt ein gewisser Spielraum, um finanziell Not leidende Tochtergesellschaften zu subventionieren oder Gewinntransferbeschränkungen zu umgehen; dies gilt bes. für die Bewertung immaterieller Güter wie Lizenzen, Managementleistungen u.Ä.- Vgl. auch ⇡ Verrechnungspreise.
Lexikon der Economics. 2013.